der Firma Schattenspringer GmbH (im folgenden Schattenspringer genannt)
1.Anmeldung
a) Aufträge müssen schriftlich erteilt werden.
b) Mit Eingang des Auftrags wird Schattenspringer dieser verbindlich angeboten. Für den Auftraggeber wird der Auftrag verbindlich, sobald die Buchung schriftlich durch Schattenspringer bestätigt worden ist.
c) Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von Schattenspringer schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
2.Zahlungsbedingungen
a) Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich Schattenspringer vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuführen.
b) Ab der 2. Mahnung wird für jede Mahnung 5,- € Bearbeitungsgebühr zzgl. Porto berechnet.
3.Rücktritt durch den Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung.
b) Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Danach wird folgender Ersatzanspruch geltend gemacht:
- ab der vierten Woche bis zur zweiten Woche vor Kursbeginn: 50% des Gesamtpreises
- ab der zweiten Woche bis zum Tag vor Kursbeginn: 80% des Gesamtpreises
- bei Rücktritt durch Nichtantritt des Kurses zum vereinbarten Zeitpunkt: 100% des Gesamtpreises.
c) Bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs erfolgt keine Rückerstattung des Gesamtpreises.
4.Rücktritt durch Schattenspringer
Schattenspringer behält sich vor, bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kurses durch höhere Gewalt vom Angebot zurück zu treten. Der Kunde hat Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5.Teilnehmervoraussetzungen
Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen. Besondere Umstände, wie z.B. Krankheiten einzelner Teilnehmer, müssen vor Kursbeginn mitgeteilt werden, um geeignete Maßnahmen zu treffen. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen darf niemand am Programm teilnehmen. Die Teilnahmekosten werden nicht erstattet!
6.Programmänderungen / Mängel
Schattenspringer behält sich vor, bei widrigen Verhältnissen (wie z.B. schlechtes Wetter) das Programm in Abstimmung mit dem Kunden zu ändern. Daraus ergibt sich keine Preisminderung. Treten während des Programms Mängel auf, müssen diese dem entsprechenden Trainer umgehend angezeigt werden. Außerdem ist ein Mängelbericht zusammen mit dem Trainer auszufüllen. Ein nachträgliches Anzeigen von Mängeln ist nicht möglich. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7.Preise / Kosten
Es gelten die auf dem Auftrag angegebenen Preise. Die Buchung und die Kosten für die Verpflegung der Trainer und die eventuellen Übernachtungskosten übernimmt der Auftraggeber. Sollte bei mehrtägigen Programmen eine Übernachtung nicht möglich sein, übernimmt der Auftraggeber die Fahrtkosten (0,60
EUR / km)
8.Haftung
Die Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmern verbleibt bei dem verantwortlichen Leiter der Gruppe. Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden durch die Teilnehmer haftet Schattenspringer nicht.
9.Abweichung von den Geschäftsbedingungen
a) Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
Stand: Januar 2009



